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Ein Finger drückt auf eine rote Tastenkappe mit dem Wort "Barrierefrei" und einem Rollstuhl-Piktogramm.

Barrierefreie Webseite

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft!

Für viele Webseitenbetreiber gilt Jetzt:
Nicht warten! Sondern handeln!

Zahlreiche Unternehmen und Betreiber eigener Internetpräsenzen sind Sie ab 28.06.2025 verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre digitalen Inhalte und Dienste auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Das bedeutet, dass alle Webseiten, einschließlich mobiler Anwendungen und digitaler Dienste, den Barrierefreiheitsstandards entsprechen müssen, wie sie in den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 festgelegt sind. Webseitenbetreiber stellt dies vor nicht unerhebliche Herausforderungen, da sie schon jetzt dafür sorgen müssen ihre Internetpräsenz in den Bereichen Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Technologie auf möglichst viel Barrierefreiheit umzustellen.

Barrierefreie Webseite?

Was bedeutet das genau & gilt das neue
Gesetz auch für Ihr Unternehmen?

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ACHTUNG! Abmahnung!

Was droht bei Nichteinhaltung der Vorgaben zur Barrierefreiheit?

Soviel vorweg: Gesetzlich verpflichtete Webseitenbetreiber, welche die Barrierefreiheitsvorgaben nicht einhalten, müssen mit erheblichen Strafen und Bußgeldern rechnen!

Die Einhaltung des BFSG wird auf Basis der deutschen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung von Marktüberwachungsbehörden geprüft. Neben Marktüberwachungsbehörden können auch Verbraucher und Verbraucherverbände bei Feststellung von Gesetzesverstößen die zuständige Behörde dazu auffordern, entsprechende Maßnahmen bzw. Bußgeldverfahren einzuleiten.

Es drohen hohe Bußgelder bis zu 100.000 Euro!

Junge Frau ist erstaunt über eine Abmahnung von einem Abmahnanwalt, da diese nicht die Barrierefreiheit für Webseiten eingehalten hat.

Neben Marktüberwachungsbehörden können auch Verbraucher und Verbraucherverbände bei Feststellung von Gesetzesverstößen die zuständige Behörde dazu auffordern, entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Anderenfalls können diese sogar Klage gegen den Webseitenbetreiber einreichen .Eine Ausnahme von den Barrierefreiheitsvorgaben gibt es nur in bestimmten Fällen.

Aber auch ohne gesetzliche Verpflichtung bietet eine barrierefreie Webseite Vorteile für alle Unternehmen: So verbessert sie insbesondere die Nutzerfreundlichkeit Ihrer Webseite, welche für Google einen hohen Stellenwert in punkto Suchmaschinenoptimierung einnimmt

Wann ist eine Website Barrierefrei?

Welche Maßnahmen müssen Sie JETZT erfüllen,
um Ihre Webseite barrierefrei zu machen?

Digitale Barrierefreiheit im Internet heißt, dass alle Nutzerinnen und Nutzer eine Webseite ohne Probleme und unabhängig von ihren persönlichen Einschränkungen nutzen können. Zur Erfüllung dieser barrierefreien Nutzerfreundlichkeit fordert der Gesetzgeber folgendes:

  • Alternativtexte für Bilder – damit Menschen mit Sehbehinderungen sich diese von Screenreadern vorlesen lassen können.
  • Kontrastreiche Gestaltung nach Web Content Accessibility Guidelines (WCAG-Standard), um Menschen mit Sehschwächen das Lesen und Betrachten von Inhalten zu erleichtern.
  • Bedienbarkeit per Tastaturbefehl (ohne PC-Maus!), damit Menschen mit Einschränkungen in der Feinmotorik eine Webseite ohne Maus bedienen können.
  • Kompatibilität mit assistiver Technologie – z. B. Screenreader-Software oder auch eigene Vorlese-Funktionen.
  • Leichte Sprache und einfache Lesbarkeit, damit jeder Nutzer den Inhalt versteht –  unabhängig von Bildungsstand oder kognitiven Einschränkungen.
  • Untertitel und Transkripte für audiovisuelle Inhalte für gehörlose und schwerhörige Menschen.

Vorteile barrierefreier Webseiten

Neben der rechtlichen Verpflichtung
bietet digitale Barrierefreiheit auch Vorteile

Eine barrierefreie Webseite kommt für Unternehmen nicht nur mit Anforderungen und Pflichten daher – im Gegenzug entstehen dadurch auch zahlreiche Vorteile von denen Ihr Business profitieren wird:

  1. Schutz vor Abmahnung: Unternehmen minimieren das Risiko rechtlicher Konsequenzen durch Abmahnungen und Bußgeldforderungen.
  2. Optimierung der Benutzerfreundlichkeit: Barrierefreie Webseiten sind übersichtlicher gestaltet und für ALLE Webseitenbesucher einfacher zu bedienen.
  3. Suchmaschinenoptimierung (SEO): Barrierefreie Webseiten werden durch Google mit besseren Rankings belohnt!
  4. Steigerung der Unternehmensreputation: Webseitenbetreiber, die Barrierefreiheit umsetzen, zeigen soziale Verantwortung und Mut für Innovationen.
  5. Erweiterung der Zielgruppe: Menschen mit (teilweise geringen) neurologischen, feinmotorischen oder kognitiven Einschränkungen finden sich auf einer barrierefreien Webseite besser zurecht und können so die eigene Zielgruppe erweitern.

Sie wünschen eine unverbindliche Beratung?

Dann zögern Sie nicht, und kontaktieren uns: