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Barrierefreie Webseite

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft!

Für viele Webseitenbetreiber gilt Jetzt:
Nicht warten! Sondern handeln!

Zahlreiche Unternehmen und Betreiber eigener Internetpräsenzen sind Sie ab 28.06.2025 verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre digitalen Inhalte und Dienste auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Das bedeutet, dass alle Webseiten, einschließlich mobiler Anwendungen und digitaler Dienste, den Barrierefreiheitsstandards entsprechen müssen, wie sie in den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 festgelegt sind. Webseitenbetreiber stellt dies vor nicht unerhebliche Herausforderungen, da sie schon jetzt dafür sorgen müssen ihre Internetpräsenz in den Bereichen Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Technologie auf möglichst viel Barrierefreiheit umzustellen.

Barrierefreie Webseite?

Was bedeutet das genau & gilt das neue
Gesetz auch für Ihr Unternehmen?

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ACHTUNG! Abmahnung!

Was droht bei Nichteinhaltung der Vorgaben zur Barrierefreiheit?

Soviel vorweg: Gesetzlich verpflichtete Webseitenbetreiber, welche die Barrierefreiheitsvorgaben nicht einhalten, müssen mit erheblichen Strafen und Bußgeldern rechnen!

Die Einhaltung des BFSG wird auf Basis der deutschen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung von Marktüberwachungsbehörden geprüft. Neben Marktüberwachungsbehörden können auch Verbraucher und Verbraucherverbände bei Feststellung von Gesetzesverstößen die zuständige Behörde dazu auffordern, entsprechende Maßnahmen bzw. Bußgeldverfahren einzuleiten.

Es drohen hohe Bußgelder bis zu 100.000 Euro!

Neben Marktüberwachungsbehörden können auch Verbraucher und Verbraucherverbände bei Feststellung von Gesetzesverstößen die zuständige Behörde dazu auffordern, entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Anderenfalls können diese sogar Klage gegen den Webseitenbetreiber einreichen .Eine Ausnahme von den Barrierefreiheitsvorgaben gibt es nur in bestimmten Fällen.

Aber auch ohne gesetzliche Verpflichtung bietet eine barrierefreie Webseite Vorteile für alle Unternehmen: So verbessert sie insbesondere die Nutzerfreundlichkeit Ihrer Webseite, welche für Google einen hohen Stellenwert in punkto Suchmaschinenoptimierung einnimmt

Sie haben Interesse an einer Beratung?

Dann zögern Sie nicht, und kontaktieren uns.