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Barrierefreiheitsstärkungsgesetz

Stichtag: 28. Juni 2025

Barrierefreie Webseite - Pflicht für Webseitenbetreiber
Barrierefreiheit

Am 28. Juni 2025 tritt das
Barrierefreiheitsstärkungsgesetz in Kraft!

Für viele Webseitenbetreiber gilt Jetzt:

Nicht warten! Sondern handeln!

Zahlreiche Unternehmen und Betreiber eigener Internetpräsenzen sind Sie ab 28.06.2025 verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre digitalen Inhalte und Dienste auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Das bedeutet, dass alle Webseiten, einschließlich mobiler Anwendungen und digitaler Dienste, den Barrierefreiheitsstandards entsprechen müssen, wie sie in den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 festgelegt sind. Webseitenbetreiber stellt dies vor nicht unerhebliche Herausforderungen, da sie schon jetzt dafür sorgen müssen ihre Internetpräsenz in den Bereichen Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Technologie auf möglichst viel Barrierefreiheit umzustellen.

Jetzt auf barrierefreie Webseite umschalten!

Barrierefreie Webseite?

Was bedeutet das genau & gilt das neue Gesetz auch für Ihr Unternehmen?

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) & die gesetzlichen Grundlagen

Die Barrierefreiheit von Webseiten und digitalen Angeboten ist durch den European Accessibility Act (EAA) geregelt. Dieser verpflichtet die EU-Mitgliedsstaaten, Gesetze und Vorschriften zur Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen zu erlassen. Der EAA, der Mindeststandards für Barrierefreiheit festlegt, wurde bereits 2019 verabschiedet – die Umsetzung in nationales Recht musste bis zum 28. Juni 2022 erfolgen. Die Anforderungen sind in der europäischen Norm EN 301 549 festgelegt.

 

Barrierefreiheit nach EN 301 549: Anforderungen für Webseiten und digitale Anwendungen

Die Norm EN 301 549 definiert die Anforderungen an digitale Produkte und Dienstleistungen, um die Barrierefreiheit gemäß dem EAA sicherzustellen. Für Webseiten und sonstige Anwendungen im Onlinebereich verweist diese Norm auf den internationalen Standard WCAG 2.1, Level AA, der spezifische Richtlinien für barrierefreie Webinhalte vorgibt.

Umsetzung des European Accessibility Act im deutschen Recht

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) stellt die deutsche Umsetzung des EAA dar. Es wurde am 16. Juni 2021 verabschiedet und tritt nach einer Übergangsfrist am 28. Juni 2025 in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind zahlreiche Unternehmen und Onlinehändler in Deutschland verpflichtet, die Barrierefreiheitsvorgaben des EAA zu erfüllen.

Die WCAG-Richtlinien zur Barrierefreiheit von Webinhalten

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) bieten einen detaillierten Rahmen, um die Barrierefreiheit von Webseiten und Apps zu gewährleisten. Sie sind in drei Stufen unterteilt:

  • Stufe A: Grundlegende Anforderungen, die für die Nutzung durch Menschen mit Behinderungen unerlässlich sind.
  • Stufe AA: Erweiterte Anforderungen, die für die Mehrheit der Menschen mit Behinderungen zugänglich sind und ohne großen Aufwand umgesetzt werden können.
  • Stufe AAA: Zusätzliche Anforderungen, deren Umsetzung oft mit höherem Aufwand verbunden ist.

Verantwortung für Barrierefreiheit bei Drittanbieter-Integrationen

Als Betreiber einer Webseite sind Sie für die Barrierefreiheit Ihres gesamten Online-Auftritts verantwortlich – auch für Inhalte und Funktionen von Drittanbietern. Achten Sie darauf, dass diese Anbieter barrierefreie Lösungen anbieten. Fehlen barrierefreie Alternativen, sollten Sie dies in Ihrer „Erklärung zur Barrierefreiheit“ dokumentieren oder eine barrierefreie Alternative anbieten.

ACHTUNG! Abmahnung!

Was droht bei Nichteinhaltung der Vorgaben zur Barrierefreiheit?

Soviel vorweg: Gesetzlich verpflichtete Webseitenbetreiber, welche die Barrierefreiheitsvorgaben nicht einhalten, müssen mit erheblichen Strafen und Bußgeldern rechnen!

Die Einhaltung des BFSG wird auf Basis der deutschen Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung von Marktüberwachungsbehörden geprüft. Sollte die Behörde Verstöße gegen das BFSG feststellen, kann sie den Betreiber der Webseite jederzeit dazu auffordern, die Mängel zu beheben. Wird dieser Aufforderung nicht nachgekommen, sind behördliche Maßnahmen wie die vorübergehende Anordnung zur Schließung der Webseite möglich, bis diese die Anforderungen einer barrierefreien Internetpräsenz erfüllt.

Zusätzlich drohen hohe Bußgelder bis zu 100.000 Euro!

Neben Marktüberwachungsbehörden können auch Verbraucher und Verbraucherverbände bei Feststellung von Gesetzesverstößen die zuständige Behörde dazu auffordern, entsprechende Maßnahmen einzuleiten. Anderenfalls können diese sogar Klage gegen den Webseitenbetreiber einreichen.

Eine Ausnahme von den Barrierefreiheitsvorgaben gibt es nur in bestimmten Fällen. Aber auch ohne gesetzliche Verpflichtung bietet eine barrierefreie Website viele Vorteile - insbesondere in punkto Suchmaschinenoptimierung!

Abmahnung wegen Verstoß gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Beratung ☆ persönliche, kompetente & zielorientierte Kundenberatung

Beratung einholen!

Wir analysieren Ihre Webseite hinsichtlich barrierefreier Grundlagen und informieren über Pflichten zur Einhaltung des BFSG.

Kreativität ☆ Ideen für Webdesign, Printmedien & Content-Marketing

Barrierefreies Design

Barrierefreies Webdesign muss nicht langweilig sein! Wir erstellen kreative Websites im im Einklang mit den Richtlinien nach WCAG 2 AA.
Google-Optimierung ☆ Raketenstart zur Steigerung der Sichtbarkeit von Webseiten

Barrierefreies CMS

Wir erstellen Webseiten auf Basis eines leistungsstarken & barrierefreien Open Source Content-Management-Systems.

Sicherheit ☆ Einhaltung von Standards für technische Sicherheit & Datenschutz von Webseiten

DS-GVO konform

Wir achten darauf, dass Ihre Webseite nicht nur den Richtlinien des BFSG entspricht, sondern auch die Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung erfüllt.

Erreichbarkeit ☆ das MyArtSide Team ist persönlich, telefonisch & per Mail für Sie erreichbar

Support

Wir sind zu unseren Geschäftszeiten gern persönlich & telefonisch für erreichbar! Per Mail erreichen Sie uns natürlich auch 24/7!

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