Für viele Webseitenbetreiber gilt Jetzt:
Nicht warten! Sondern handeln!
Zahlreiche Unternehmen und Betreiber eigener Internetpräsenzen sind Sie ab 28.06.2025 verpflichtet, sicherzustellen, dass ihre digitalen Inhalte und Dienste auch für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Das bedeutet, dass alle Webseiten, einschließlich mobiler Anwendungen und digitaler Dienste, den Barrierefreiheitsstandards entsprechen müssen, wie sie in den Richtlinien für barrierefreie Webinhalte (WCAG) 2.1 festgelegt sind. Webseitenbetreiber stellt dies vor nicht unerhebliche Herausforderungen, da sie schon jetzt dafür sorgen müssen ihre Internetpräsenz in den Bereichen Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Technologie auf möglichst viel Barrierefreiheit umzustellen.